Aurel Kolnai: Ständestaat ist Absolutismus.
Aurel Kolnai: Ständestaat ist Absolutismus. (1930)
Wenn auch die Verabschiedung einer für die Demokratie im ganzen nicht gefährlichen Verfassungsreform die politische Lage in Österreich zunächst entspannt hat, so bedeutet dies nicht, daß auch eine Reihe von Köpfen, bei denen das nottäte, schon entspannt wären. Der Ganzheitsmythos der „organischen“ Soziologie, die benebelnde Wirkung der benachbarten faschistischen Macht und Pracht, das verlockende Vorhandensein von Terrorformationen liegen der Forderung nach dem „Ständestaat“ zugrunde, welcher die angeblich überwundene, veraltete und arbeitsunfähige parlamentarische Demokratie „ablösen und an Stelle des „Parteienhaders“ sowie des Klassenkampfes das ideale Reich der Eintracht, der höchsten ,,Effizienz“, der Gleichberechtigung der Berufe, ja sogar einer echteren „Demokratie“ verwirklichen soll. Man mag die faschistische Gefahr in unserem Lande, nicht allzu ernst nehmen; man mag aus der Absicht der Regierung, die Einführung einer gewissen „ständischen“ Vertretung in die zweite Parlamentskammer vorzubereiten, mehr auf den Willen zur Ableitung und Unschädlichmachung als zur Begünstigung der faschistischen Ansprüche schließen: besser ist eine überflüssige als eine versäumte Warnung, und wir können heute noch auf die Beschäftigung mit dem Faschismus, die Arbeit an seiner Entlarvung und Bekämpfung, nicht verzichten.
Die Kampfverbände, die im Sinne ihrer Parole vom „wahren Volksstaat“ das Volk von lästigen politischen Rechten zu befreien streben, sind auf die Idee des „Ständestaates“ eingeschworen, welche einen völligen Bruch mit parlamentarischer Demokratie und politischer Bürgerfreiheit in sich schließt. Anders steht es allerdings mit dem sogenannten „Ständerat“, wenn man darunter eine die Wirtschaft berührenden Gesetzentwürfe obligatorisch begutachtende „Wirtschaftskammer“ oder selbst meinetwegen — wie soeben angedeutet — eine Berücksichtigung beruflicher Gruppeninteressen bei der Zusammensetzung der „zweiten Kammer“ verstehen soll. (Wir sind nicht dafür; am ehesten wäre wohl den in dieser Hinsicht bestehenden Bedürfnissen nach „mehr Sachzuständigkeit“ durch eine fallweise gesonderte Heranziehung spezieller Fachverbände zur Beratung von Gesetzentwürfen gedient.) Allein mit diesem so harmlos, so brav-bürgerlich, so gesetzt und legal und langweilig klingenden Begriff des Ständerates und der Wirtschaftskammer wird jetzt bei uns eine üble Spiegelfechterei getrieben, die des besessenen Hexenmeisters unserer politischen Wirrsaale würdig ist. Sein vorläufiger, wohlgemerkt vorläufiger, und mit berechneter Absicht den Kainsstempel der Vorläufigkeit tragender „Plan“, der die Wirtschaftskammer zur vollberechtigten gesetzgebenden Körperschaft — mehr über als neben dem Nationalrat! — erhebt und dadurch bereits die demokratische Rechtsgleichheit der Volksangehörigen über Bord wirft, schwenkt aus dem Ständerechtlichen kurzerhand ins Ständestaatliche über! Dr. Seipel, der vor nicht langer Zeit sich vernünftig genug über die Unsinnigkeit des Ständerates geäußert hat, ist so sehr ein Gefangener seiner „antimarxistischen“ Klassenkampfideen geworden, daß er die an sich schon eine moralische Katastrophe bedeutende Position, die Heimwehr, als Sturmbock und Machtmittel zu benützen, mit jener noch weit trostloseren vertauscht, selbst ein Schüler der Heimwehrideologen zu sein. Der derbe Landsknecht färbt auf dem schwarzen Rock seines Auftraggebers ab. Um die Garde der „lebendigen Unruhe“ und der „wahren“, das heißt das schlichte Gegenteil unserer gewöhnlichen und alltäglichen Demokratie darstellenden „Demokratie“ in Schwung zu halten, sind weitere Kampfeslosungen notwendig, die man, wenn es sein muß, den Häuptlingen der Garde selbst entlehnt. Wenn Dr. Seipel seinen Dreiviertel-Absolutismus nicht haben kann, nun, so nimmt er in Gottes Namen auch mit dem ständestaatlichen Volksabsolutismus vorlieb! Daher heißt es heute doppelt auf unserer Hut zu sein und der vermeintlichen Harmlosigkeit des „Ständerates“, der wie unbemerkt in den „Ständestaat“ des Faschismus hinüberschlüpfen soll, ja nicht aufzusitzen.
II.
Der Ständestaat”[1] bedeutet nicht, daß das Parlament statt aus territoriellen aus ständisch gruppierten Wählerverbänden hervorgehe, oder daß das //Wahlrecht irgendwie nach Berufskategorien gesondert sei, wie im sogenannten Ständerat. Es ist daher nicht richtig, daß— wie in Linkskreisen zuweilen behauptet wird — die Ständestaatsidee eine bloße rückschrittliche Auffrischung des seinerzeitigen Kurienwahlrechtes seligen Angedenkens sei; denn in Wirklichkeit ist sie etwas weit Aergeres. Sie zielt nämlich nicht auf Rechtsbeugung, sondern auf Rechtsvernichtung, nicht auf Verfälschung, sondern auf Beseitigung der politischen Mitbestimmungsgewalt der Staatsbürger ab. Der Ständestaat ist ein Staat, der seine Bürger — oder besser Untertanen — „gliedernd in eine „absolute Einheit“ zusammenfaßt, aus ihnen vielfältige Verbände bildet, dergestalt aber, daß diesen ein eigentlich politischer Einfluß nicht zukomme, sondern letzterer dem Wesentlichsten nach einem eigenen, speziellen Verband der Regierenden, der Herren, allein zukomme. Im Ständestaat gibt es kein wie immer zusammengesetztes und nach welchem Wahlverfahren immer gewähltes Parlament, kein Organ, das durch freie und erwägende Willensentscheidungen der Staatsbürger, sei es auch nur in noch so unvollkommener Form, konstitniert würde. Es gibt hier keine Parteien, das heißt Meinungsverbände, keine politische Öffentlichkeit, in der eine Diskussion der Regierungsrichtung möglich, geschweige denn mit gesetzlich gesichertem Einfluß auf die Regierung ausgestattet wäre. Der Ständestaat ist der Staat ohne Opposition, zumindest ohne legal existierende, zu allermindest ohne eine Opposition, die, wie es etwa auch noch unter den letzten Bourbonen, Habsburgern und Hohenzollern der Fall war, eine gesetzlich zugebilligte Rolle spielen könnte.
Der Ständestaat bedeutet vollständigen Absolutismus einer diktatorischen Gruppe. Für viele liegt darin wohl sein besonderer Reiz. Wozu die Opposition in aller Ewigkeit strangulieren, statt sie mit einem Male aus dem Wege zu räumen? Bequemer als eine Opposition, die von vornherein nicht zur Regierungspartei werden darf, ist eine Opposition, die von vornherein nicht da sein darf. Auf Pilsudskis Mittelchen ist ein Mussolini nicht angewiesen. Und wie bequem ist es erst, von Klassenkampf nicht mehr hören zu müssen und zugleich im Besitz ungeschmälerter Profite und eines völlig ungestörten Gewissens zu sein! So denken manche Kapitalisten; ähnlich aber auch (mit mehr ehrlicher Selbsttäuschung wohl) manche sozialen „Idealisten“, die die Freiheits-„Illusionen“ der bürgerlichen Demokratie „durchschaut“ haben und vom Linksbolschewismus aus sachlichen oder Konjunkturgründen abgehalten werden. Für diese Verheißung der Harmonie, die auch materiell einträglich sein und einen Anteil an sehr echter „Macht“ bedeuten kann, zahlt man gern den Preis der allgemeinen Unfreiheit: man nimmt in den Kauf, daß die herrschende Clique selbst großkapitalistischen Kreisen gegenüber einigermaßen herrschend sein und (auf der anderen Seite) daß sie größtenteils keineswegs aus „Idealisten“ bestehen wird.
Damit wäre auch schon die Frage beantwortet: Warum zum Absolutismus auch noch die „Stände“? Weil es noch niemals ein Regime gegeben hat, das ausschließlich Absolutismus als solcher gewesen wäre, ohne weitere Werte oder Wertersatzmittel. Die verlockende Vorstellung der starken Hand, des Notrechtes und des Streikverbotes allein ist massenpsychologisch. nicht zugkräftig genug, ebensowenig das sinnreiche italienische Wahlrecht, wo nur über eine einzige Reichsliste ernannter Kandidaten mit Ja oder Nein abgestimmt wird, wobei es sich empfiehlt, sich frei für Ja zu entscheiden. Hingegen soll der Ständestaat nicht nur die falsche politische Freiheit beseitigen, sondern auch eine wahre soziale Freiheit bringen. Das Parlament wird zugesperrt, dafür aber dem Volk eine Vertretungsorganisation geschenkt, die noch viel schöner und bunter ist. Die Reaktion begnügt sich nicht mit dem trockenen Hinweis, wir könnten oder sollten uns den Luxus der demokratischen Freiheit nicht leisten; sie macht sich anheischig, uns den wahren Luxus erst beizubringen. Sie fühlt sich auf Begeisterung, Romantik, Schwärmerei und auf Mobilmachung tiefer geistig-seelischer Kräfte angewiesen. Das Verbot, die soziale Frage anzurühren, kleidet sich da in den Anspruch, sie geradezu zu lösen. Den Seinen gibt’s der Herr im Schlafe: das gute Volk soll in seinen Ständestuben nur fest schlafen und auf den Herrn oder die Herren vertrauen, und ihm werden alle Nöte vergehen. (Denn jede — auch antidemokratische Bewegung muß eine überzeugte Minderheit für sich haben und den geschlossenen Gegenwillen der übrigen möglichst sprengen, lähmen, neutralisieren.)
Das ist freilich nicht die einzige Seite der Sache. Ganz positiv und unmittelbar, mit logischer Folgerichtigkeit, schließt die Idee des Ständestaates den Begriff des Herrschaftsstaates in sich. Die „Gleichberechtigung der Stände“ ist bestimmt, die Gleichberechtigung der Bürger abzulösen. Ständische Vertretung statt direkter Volksvertretung hat den Sinn, das Volk von der zentralen Trägerschaft der Macht auszuschließen, wodurch die Idee einer bevorrechteten Schichte von Machtträgern unweigerlich gefordert wird. Wenn der Mensch zunächst nur als Mitglied seines Standes Mitglied seines Volkes ist, so folgt daraus mit Selbstverständlichkeit die Einengung seines Mitbestimmungsrechtes auf das Partikulare, Nichtpolitische. Wenn das Gesamtvolk sich aus Ständen, nicht aus Bürgern politisch zusammensetzt, so muß es eben einen engeren Kreis geben, der in sich doch — wie in manchen Ländern früher der Adel, im heutigen Rußland etwa die Kommunistische Partei — eine politische Gesellschaft, nicht ein bloßes Gestufe von ständischen Kammern und Kämmerlein bildet.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, daß es ein genaues ständestaatliches Programm, etwa im Sinne eines Verfassungsentwurfes, nicht gibt. Im ganzen soll der Ständestaat ein Staat sein, in welchem es keine Parteien gibt — oder keine von einigem Einfluß — und in welchem sich eigens organisierte Berufskreise mehr als heute mit ihren eigenen Angelegenheiten befassen und mehr als heute für Körperschaften des Volkes überhaupt gelten. Diese Unbestimmtheit des Zukunftsprogramms, beziehungsweise derer, die sich mit Vorliebe die kommenden (baldkommenden) Männer nennen, ist natürlich kein schlüssiger Beweis gegen den Wert dessen, was sie wollen. Aber das Mißverhältnis zwischen dem Appetit auf Macht und der Bereitschaft, über ihre beabsichtigte Verwendung Rede zu stehen, verrät schon den Pferdefuß des Diktaturgeistes. […] Natürlich fehlt auch die pausbackige Verheißung des „deutschen Volksstaates“ nicht: nun, wer das gehört, kann beruhigt aufatmen; hier wird doch nur das Beste gewollt — wer könnte dagegen sein? Ob der alte Oberst Bernard Shaws, der von einer „real English wife“ schwärmt, auch den Ausbau eines „real English state“ als Programm annehmen würde? Die armen Anhänger der Action Française können über die „Westlerei“ keine Klage führen und müssen sich auf die Ostjuden beschränken. Immerhin, es gibt, wie überall, so auch im Staatsleben gewisse nationale Prägungen. Nichts aber ist verdächtiger, als wenn einer, wo die anderen es präzis und schlicht erfahren möchten, was er mit ihnen vorhabe, mit kulturtypologischen Gemütswerten kommt. Es ist ja ein altes Kennzeichen der Reaktion, daß sie, während sie sich um die Verwirklichung ihrer politischen Pläne bemüht, die mehr oder weniger passiv Beteiligten auf anderswo gelagerte Werte hinweist. Auf die Frage, wer und unter welchen Sicherungen eigentlich regieren wird, ergeht die Antwort, daß dem Volke die Religion erhalten bleiben müsse, daß die Schuster sich freier als jetzt würden allen Schuhproblemen widmen dürfen und daß für uns nur eine echt alpine Lebensform passe (wobei die Alpen insgeheim mehr als eine Erweiterung der Abruzzen nach Potsdam hin gedacht werden).
III.
Mitbestimmungsrecht der Menschen auf ihren eigenen Sachgebieten! Herrschaft der Zuständigen! Echte Demokratie der kleinen Kreise! Sind das nicht schöne Schlagworte? Ist da nicht etwas wirklich Wertvolles gemeint? Wir antworten darauf mit Ja. Daß diese Gedankengänge größtenteils aus gewissen anarchistischen und sozialistischen Richtungen herstammen, stört uns keineswegs. Der Verfasser dieser Zeilen ist der Meinung, daß, wenn die Ständestaatsbewegung zu einer stärkeren Herausbildung kleiner, intimer Berufs- und Kulturgemeinschaften, zu einer Kräftigung regionaler Selbstverwaltungen, zu einer besser gesicherten Heranziehung von Fachverbänden zur Beratung sie besonders eng berührender Fragen führen wird, ihr dies als bedeutsames Verdienst an zurechnen ist. Nur ist — abgesehen von der Fraglichkeit dieser Annahme — hievon die Rede nicht. Es ist mir zweifellos lieb, wenn ich in solchen Fragen, die mich näher angehen als andere Leute, mit einem Vorzugsrecht zur Mitentscheidung ausgestattet werde. Nur ist es mir weit wichtiger, daß ich in solchen Fragen, die mich an sich sehr nahe und empfindlich angehen, überhaupt mit einem Mitentscheidungsrecht ausgestattet sei. Wenn ich zum Beispiel Bäcker bin, interessiert es mich in der Tat sehr, ob ich in der Nacht auf Sonntag oder auf Montag backen muß (was aber freilich auch alle Brotesser, und solche gibt es nicht wenige, interessiert), ob ich einen neuartigen amerikanischen Backofen einführen soll und kann oder nicht, und so weiter. Allein mich Bäcker interessiert es doch auch nicht wenig, ob das Volk im allgemeinen große oder geringe Konsumkraft hat; ob ich vielleicht eines Tages um der Eroberungsgelüste meiner Beherrscher willen mir einen Bauchschuß holen muß oder ob ich dagegen etwas tun kann: ob mir eine gute und unparteiische Rechtsprechung zur Verfügung steht oder nicht; ob ich mich an meinem Stammtisch sehr in Acht nehmen muß, ja nicht durch eine „mißliebige“ Äußerung aufzufallen, und etwa kurzerhand deportiert werden kann usw. Auch um derartige Kleinigkeiten kümmert sich der vorwitzige Mensch, ob er nun Bäcker, Schneider oder Orchesterpauker ist. Wozu in drei Teufels Namen muß der Bäcker diese Dinge statt mit seinen Mitbürgern gerade nur mit seinen Mitbäckern oder auch nur mit „Kleingewerblern“ beraten? Wir fürchten, daß die Antwort sehr einfach aus fällt. Nämlich, er muß und darf sie überhaupt nicht beraten, sondern seine Freiheitswünsche in Sachen der Kugel- oder Ovalform der Vollkornbrotwecken ausleben, während jene verfänglicheren Fragen einem ganz bestimmten engeren Kreis von „Zuständigen“ vorbehalten werden. Im allgemeinen gibt es nun gewiß mehr oder weniger spezielle Berufsfragen, es gibt anderseits auch politische Berufe, aber es gibt keine speziellen politischen Berufsfragen. Politik ist, unbeschadet spezieller Bildungs-, Fähigkeits- und Interessegrade in dieser Hinsicht, in hervorragendem Sinne das Sachgebiet aller. Ein nach Sachzuständigkeiten abgegrenztes Mitentscheidungsrecht, und das als Staatssystem, bedeutet klipp und klar, daß die große Mehrheit der Bürger des Rechtes beraubt ist, in ihren wichtigsten Lebensfragen sozialer Natur nach eigenem Ermessen mitzuentscheiden. Da es aber diese Fragen noch gibt, so handelt es sich eben in Wirklichkeit um Fremdherrschaft, um Diktatur. […]
IV.
Der Ständestaat bedeutet: als Sicherung und Ergänzung der antidemokratischen Politik eine Entpolitisierung des Volkes. Dazu dient die berufsgebundene, dazu auch die mittelbare Vertretung; dazu ferner die Beseitigung der zentralen Vertretung oder doch einer solchen, die unmittelbar das Volk vertreten würde und von der öffentlichen Meinung abhängig wäre. Die wenigsten Menschen würden sich // um einen etwaigen obersten Ständerat, der ganz volksfremd „stufenweise“ aus den einzelnen engeren, beziehungsweise weiteren Zünftekonventikeln zusammengebraut wäre, kümmern; in keinem Sinne könnte er die Regierten gegenüber den Regierenden vertreten; keinerlei eigene Autorität würde er verkörpern. Seine politischen Ansprüche wären an sich und rein logisch gegenstandslos. […] Der Ständestaat wird keiner sein. Die „Stände“ werden nicht regieren; die „Selbstergänzung“ der regierendes Gruppe aus den ständischen Spitzenverbänden kann selbstverständlich kein Mitregieren der Stände, sondern nur eine Selbstbefestigung der Diktatur bedeuten; die von oben getätigte Auslese eines in gewissen Wirtschafts- oder sonstigen Spezialfragen geschulten Nachwuchses samt der entsprechenden massenpsychologischen „Verankerung des Regimes“. Aber selbst die ständischen Vertretungen als solche können im Ständestaat keine echten sein; weil der Hintergrund der politischen Freiheit, der sozialen Kampfmöglichkeiten fehlt. Schon der Vorsitzende eines Schachklubs muß wohl in Rußland ein guter Bolschewik sein; und wie könnte ein faschistischer Arbeiterführer in Italien ein wirklicher oder der wirklich beste und daraufhin gewählte Arbeiterführer sein? — wo doch alles sich der Staatsganzheit einordnen muß, ohne freilich die Staatsganzheit und ihre nähere Beschaffenheit zum Gegenstände der Erörterung und Entscheidung haben zu dürfen[2]).
In: Der österreichische Volkswirt, 18.1.1930, S. 13-16 (Auszüge).
[1] [Orig. FN]: *) Vgl. dazu die Werke Prof. O. Spanns, die Aufsätze E. M. Kogons über den „Ständestaat des Solidarismus“ im Münchner „Hochland“, 1928, ferner die Flugblätter und Kundgebungen der österreichischen Heimatschutz-Verbände.
[2] [Original FN]Hier, aber auch für das Kommende, möchten wir auf die vorzügliche Arbeit des schon erwähnten Faschismusfreundes Kogon über „Wirtschaft und Diktatur“ in „Hochland“, 1927, hinweisen. Da wird von einem sympathisierenden Kenner. Italiens überzeugend dargetan, wie sehr das italienische „Korporativsystem“ nur als Fassade für eine machttrunkene Diktatur und für kapitalistisch-nationalistisches Expansionsstreben dient. Die besonders gegen den Schluß zu durchklingende „Dennoch!“-Tönung vermindert den Wert der Studie kaum.

