Heimwehr(en)
Um einerseits die 1918-19 neu entstandenen Landesgrenzen zu schützen und andererseits die Entstehung kommunistischer Räterepubliken nach bayerischem und ungarischen Vorbild bereits im Keim zu verhindern, entstanden nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie im Westen und Süden Österreichs bäuerliche und bürgerliche Selbstschutzorganisationen, die sich als „Heimwehr(en)Um einerseits die 1918-19 neu entstandenen Landesgrenzen zu schützen und andererseits die Entstehung kommunistischer R...“ (auch: „Heimatschutz“) bezeichneten. Die Führungsriege dieser paramilitärischen Verbände setzte sich aus ehemaligen Offizieren, kleinstädtischen Akademikern und Mitgliedern der Argrararistokratie zusammen, die Mitgliederbasis stammte dagegen vorwiegend aus dem bäuerlichen Milieu.
Den innenpolitischen Kristallisationspunkt der partikularistischen Heimwehr-Bewegung bildete bald unter dem Schlagwort der Bekämpfung des Marxismus die z.T. bewusst provozierte Konfrontation mit Institutionen der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung. Unterstützung erfuhr sie in den Bundesländern durch die christlichsozialen Landesregierungen, auf Bundesebene ab 1922 durch die bürgerliche Koalitionsregierung. Wesentlich für die organisatorische Weiterentwicklung waren finanzielle Zuwendungen aus der österreichischen Industrie- und Bankenlandschaft; bedeutsam waren auch Waffen- und Geldlieferungen aus dem faschistischen Italien und Ungarn, hatten doch beide Länder massives Interesse an der Etablierung einer starken Rechtsregierung und der Aussschaltung der Sozialdemokratie in Österreich.
Enormen Mitgliederzulauf und zunehmende Bedeutung als politische Kraft erlangte die Heimwehr nach den Ereignissen des 15. Juli 1927 („Julidemonstration“, Justizpalastbrand) und der Niederschlagung des von der Sozialdemokratie initiierten Generalstreiks. Einflussreicher Mentor war in der Folge Bundeskanzler Seipel, der in der Heimwehr ein „bewaffnete bürgerliche Kampfbewegung“ gegen die Sozialdemokratie und deren paramilitärischen Flügel, den Republikanischen Schutzbund, sah.
Als Antwort auf das sozialdemokratische Linzer Programm veröffentlichte die Bundesführung der Heimwehr im Mai 1930 das Korneuburger Programm. Darin wandte sie sich offen gegen den demokratischen Parlamentarismus, bekannte sich zu den Grundsätzen des Faschismus und stellte gleichzeitig einen klaren Machtanspruch im Staat, der ihren Vorstellungen entsprechend künftig ständisch gegliedert sein sollte. Die damit angepeilte ideologische Einigung innerhalb der nach wie vor heterogenen Landesgruppen scheiterte jedoch; der offen ausgetragene Widerstreit zwischen dem mit dem deutschnationalen Lager sympathisierenden Bundesführer Starhemberg und dem vor allem in Wien und Niederösterreich mit den Christlichsozialen verbundenen Emil Fey führte zu einer nachhaltigen Schwächung der Heimwehr, die sich auch in der Niederlage von Starhembergs Liste „Heimatblock“ bei den Wahlen im Herbst 1930 zeigte.
Am 12. September 1931 unternahm der steirische Heimwehrführer Walter Pfriemer einen Putschversuch nach dem Modell von Mussolini „Marsch auf Rom“ (1922), der jedoch mangels Unterstützung durch andere Landesverbände und nach Alarmierung von Bundesheer und Republikanischem Schutzbund bereits am darauffolgenden Tag abgebrochen werden musste und einen Rückschlag auf dem Weg zur angestrebten Übernahme der Macht bedeutete. Ihr politischer Einfluss wuchs erst wieder ab April 1932: Für die mit nur einer Stimme Mehrheit ausgestattete bürgerliche Regierung bildete die Heimwehr nun den wichtigsten Koalitionspartner.
Zu Beginn des autoritären, doch basisschwachen Dollfuß-Regimes 1933 konnte sich die Heimwehr zunächst noch einflussreiche Posten – darunter den des Vizekanzlers und des Innenministers – sichern. Im Verlauf der Februarkämpfe 1934 sowie des Juliputsches im selben Jahr wurden Heimwehr-Kampfverbände von der Regierung als Hilfspolizei im Kampf gegen Sozialdemokraten und Republikanischen Schutzbund eingesetzt. Ein Anfang 1935 entflammter Machtkampf zwischen Starhemberg, der zeitweise auch Bundesführer der Vaterländischen Front war, und Bundeskanzler Schuschnigg beschleunigte die schrittweise Entmachtung der Heimwehr als politische und militärische Kraft. Ihre Wehrverbände wurden im Mai 1936 der neu geschaffenen „Frontmiliz“ eingegliedert, im Oktober 1936 erfolgte die Auflösung der Heimwehr als selbständige Organisation.
Literatur
Ernst Hanisch, Der lange Schatten des Staates. Österreichische Gesellschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert (Österreichische Geschichte 1890–1990), Wien 22005; Lothar Höbelt, Die Heimwehren und die österreichische Politik 1927–1936.Vom politischen „Kettenhund“ zum „Austro-Faschismus“?, Graz 2016; Ders., Die Heimwehren 1927–1929: Die Steiermark und der Bund. In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark 104 (2013), S. 219–264; Bruce F. Pauley, Hahnenschwanz und Hakenkreuz. Steirischer Heimatschutz und österreichischer Nationalsozialismus 1918-34, München u.a. 1972; Emmerich Tálos, Walter Manoschek, Zum Konstituierungsprozeß des Austrofaschismus. In: Emmerich Tálos, Wolfgang Neugebauer, Austrofaschismus. Politik, Ökonomie, Kultur, 1933–1938, Wien, Berlin u.a. 72014, S. 6–27; Walter Wiltschegg, Zum “Korneuburger Gelöbnis” der Heimwehr. In: Geschichte und Gegenwart 5/2 (1986), S. 139–158.
Quellen und Dokumente
Heimwehrprogramm: 100prozentiger Fascismus. In: AZGegr. 1889, verboten 1934, illegal 1934-1938, 1938 verboten, neugegr. 1945, eingestellt 1991 Aus: Arbeiter-Zeitung, 12...., 20.5.1930, S. 1f; Konfiskationen und Heimwehrwaffen. In: AZ, 5.11.1930, S. 3; Bundesgesetz über die Auflösung der freiwilligen Wehrverbände. In: Neues Wiener Journal, 15.10.1936, S. 1; Das Ergebnis der Nationalratswahlen. In: Wiener Zeitung, 11.11.1930, S. 1f.
Heimwehraufmarsch in Wiener Neustadt 1928; Foto A. Hilscher, online verfügbar: http://www.bildarchivaustria.at/Preview/1073517.jpg
(MK)