Lausanner (Völkerbund)Anleihe

Am 15. Juli 1932 wurde in Lausanne nach langwierigen Verhandlungen und dem aufgedeckten Versuch österreichischer Regierungsvertreter, mit dem Deutschen Reich gegen die Bestimmungen der Genfer Protokolle von 1922 eine zumindest informelle Zollunion auszuhandeln, was sofort Einspruch und Proteste v.a. Frankreichs, der Tschechoslowakei aber auch Englands hervorrief, die Völkerbundanleihe in der Höhe von 300 Mio Schilling (Gegenwert 2024: ) zur Abdeckung von dringenden Auslandsschulden und der Bedienung ebf. dringender anderer Verbindlichkeiten (z.B. bei den Bundesbahnen) gewährt. Garantiemächte waren Großbritannien, Frankreich, Italien und Belgien, der kontrollierende Kommissar kam aus den Niederlanden.

Materialien und Quellen:

Eintrag im HdGÖ;

Peter Berger: Im Schatten der Diktatur: die Finanzdiplomatie des Vertreters des Völkerbundes in Österreich, Meinoud Marinus Rost van Tonningen 1931–1936. Wien: Böhlau 2000, S. 244-246; Walter M. Iber: „Rettungsschirm“ für Österreich: Die Völkerbundanleihen. In: Beitr. zur Rechtsgeschichte Österreichs 2019, S. 384-396.

(PHK, in preparation)