Bundeskulturrat

Auf der Grundlage der am 1. Mai 1934 in Kraft getretenen ständestaalich-austrofaschistischen Maiverfassung für die Bundesgesetzgebung eingerichtetes vorberatendes Organ (neben: Länderrat, Staatsraat, Bundeswirtschaftkammer). Ihm gehörten laut dieser Verfassung bis zu 40 Vertreter von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens, der Wissenschaft und der Kunst an, die eigens in diese Funktion berufen wurden und zwar nach dem Schlüssel: 8 Vertreter der römisch-katholischen Kirche , 1Vertreter der evangelischen Kirchen, 1 Vertreter der israelitischen Religionsgemeinschaft, 22 Vertreter des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens, 4 der Wissenschaft und 4 Vertreter der Kunst. Die Vorschläge erstellte der Bundeskanzler, die Ernennung erfolgte durch den Bundespräsidenten; die Mitgliedschaft bei der Vaterländischen Front war Voraussetzung. Die Funktionsdauer betrug sechs Jahre.

Materialien und Quellen:

Liste der Mitglieder 1934-1938: hier.

Gertrude Enderle Burcel, Johannes Kraus: Christlich – Ständisch – Autoritär. Mandatare im Ständestaat 1934–1938. Hg. vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und Österreichische Gesellschaft für historische Quellenstudien. Wien 1991; Emmerich Tálos: Das austrofaschistische Österreich 1933 – 1938. Wien: LIT 2017.

(work in progress)