Kino-Rat

Gegründet am 24.8. 1919 als Interessensvertretung mit dem Ziel, in allen Belangen des Film- und Kinowesens gehört zu werden, d.h. sowohl in arbeitsrechtlicher als auch kultureller Hinsicht. Letzteres betraf v.a. die zeitgenössischen Debatten über die Anteile des sog. Aufklärungsfilms im Vergleich zum Kulturfilm oder reinen Unterhaltungsangeboten.

Materialien und Quellen:

Gründungsresolution. In: Das Neue Kino-Journal, 30.8.1919, S. 11-16;