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N.N.: Sozialistische Demokratie gegen bürgerliche Diktatur. (1918)

‚Demokratie‘ ist der tägliche Drohungsruf, den ein Wilson und ein Lloyd-George gegen die besiegten Völker, richtiger gegen die Proletarier der besiegten Völker ausstößt. Und dieser Drohungsruf wird von Bürgerlichen der besiegten Völker mit Begeisterung aufgenommen und wiederholt. Mit verhaltenem Jubel berufen und begrüßen sie die Ententetruppen, welche die Ruhe und Ordnung dieser „Demokratie“ gegenüber der greuelvollen „Diktatur des Proletariats“ durchsetzen und aufrechterhalten sollen.

Die Tatsache, daß diese „Demokratie“ das teuerste Gut der siegreichen und besiegten Imperialisten ist, muß die Arbeiter stutzig machen. Und es muß sie merkwürdig berühren, wenn nicht sogar erbittern, daß ihre eigenen Vertreter (unter ihnen sogar ein Friedrich Adler) diese „Demokratie“ gegenüber der so abschäulichen „Diktatur des Proletariats“ als herrlich anpreisen. In Wahrheit aber ist die Frage nicht „Demokratie“ oder „Diktatur des Proletariats“, sondern bestenfalls „Diktatur der Bourgeoisie“ oder „Diktatur des Proletariats“! Richtiger gesagt: „bürgerliche Diktatur“ oder „sozialistische Demokratie“. Dies ist die Frage, und sie zu entscheiden, dürfte nicht schwer sein.

Vorher muß aber deutlich erklärt werden, warum sich diese „Demokratie“, die den Kapitalisten recht ist, und den Proletariern nicht billig ist, als „Diktatur der Bourgeoisie darstellt.

Was ist Demokratie? Politische Freiheit aller Bürger, Preßfreiheit, Vereinsfreiheit, Versammlungsfreiheit etc. Gewiß wertvolle Errungenschaften. Kurzum volle Gewährung aller politischen Rechte an alle Bürger. Aber wie steht es um diese politischen Rechte? Sie sind der gesetzliche Ausdruck der wirtschaftlichen Rechte der Bürger. Das wirtschaftliche Recht, welches durch die Staatsgesetze der Gegenwart, festgelegt und diktatorisch zur Geltung gebracht wird, ist das Privateigentum. Die Wirtschaftsform, die sich daraus entwickelt hat, ist der private Kapitalismus. Wer sich gegen das Privateigentum, den privaten Kapitalismus in irgend einer Form vergeht, wenn er einem andern etwas wegnimmt, auch ohne es sich selbst anzueignen, sondern um es z. B. der Allgemeinheit zugute kommen zu lassen, wird als Dieb, als Räuber gebrandmarkt, politisch entrechtet, mit Kerker bestraft. Da nun der Kapitalismus die Anhäufung der Arbeitsmittel in wenigen Händen (nämlich in denen der Großbourgeoisie) und die Verelendung der Massen mit sich gebracht hat, so ist diese Wirtschaftsform nichts anderes als: die Diktatur der Bourgeoisie über die Arbeiter. Denn diese sind, unter Androhung von Strafen, verhindert, die Kapitalisten zu enteignen. Sie sind gewaltsam genötigt, sich ausbeuten zu lassen. So ist in Wahrheit die bürgerliche Demokratie durch ihr Staatsrecht eine Diktatur der Bourgeoisie, der Wenigen über die Vielen. Und die sogenannten demokratischen Freiheiten sind mehr oder weniger bloßer Schaum, sind gut, damit sich die Leidenschaften der Massen ungefährlich in Wort und Schrift entladen können. Aber nicht in der Tat! Die Tat aber – die Enteignung – wird als „undemokratisch“ diktatorisch unterdrückt. (Siehe die Einmauerung von Wiener Kommunisten!) So steht es um diese gepriesene Demokratie“. Sie ist grundsätzlich die politische Schutz- und Trutzwehr des Kapitalismus, sie ist „Diktatur der Bourgeoisie“.

Wie steht es nun aber um die viel berüchtigte und verhetzte „Diktatur des Proletariats“?

Sie ist erstens keine Diktatur der Minderheit über die Mehrheit. Denn die Bauern, Gewerbetreibende, die arme Bourgeoisie ist von vornherein von ihr ausgenommen. Diese bleiben mehr oder weniger, solange sie nicht selbst sich zu großen Kapitalisten und Großgrundbesitzern auswachsen, in ihrer bisher gegebenen Wirtschaftsordnung, bei vollem Genuß aller politischen Rechte. Dies läßt sich verwirklichen, wenn jene Klassen sich den Arbeitern nicht feindlich und mörderisch widerstreben, so daß man sich gegen sie verteidigen muß, sondern wenn sie sich mit ihnen verbünden. (Darüber bei anderen Gelegenheiten).

Diese „Diktatur“ wäre also nur eine solche der industriellen sowie des land- und forstwirtschaftlichen Arbeiters, Angestellten (und vielleicht Beamten) gegen ihre Herren Arbeitgeber, kleine Häuflein im Verhältnis zur ungeheuren Masse. Aber handelt es sich da überhaupt um eine Diktatur? Wir haben festgestellt, daß die politische Verfassung nur die gesetzliche Verkleidung der wirtschaftlichen Verfassung eines Staates ist. Diktatur der Bourgeoisie war die wirtschaftliche Ausbeutung einer großen Anzahl von Arbeitenden durch eine kleine. Will jetzt nun ihrerseits die große Masse der Arbeitenden eine kleine Schar ausbeuten? Keineswegs! Die neue Wirtschaftsordnung will jede Ausbeutung zunichte machen, will die wirtschaftliche Gleichstellung aller Arbeitenden. Voraussetzung hierzu ist die Abschaffung des Privateigentums an Arbeitsmitteln, an Großgrundbesitz, ist die Vergesellschaftung der großen Betriebe. Die sozialistische Republik bedeutet somit die Abschaffung der tatsächlichen Diktatur, nämlich der wirtschaftlichen. Jeder, der für die Gemeinschaft arbeitet, hat das gleiche Recht des Genusses der produzierten Güter.

Diese Abschaffung jedweder Diktatur wird nun in gesetzliche Formen gegossen, zum Staatssozialismus. Dies „Diktatur des Proletariats“ zu nennen ist einfach böswillige Redensart. (Und ist bei einem Marxisten unbegreiflich!) Es ist nicht bloß Mißverständnis, es ist geradezu Haß gegen die sozialistische Republik, wenn man gegen sie die wirkliche Diktatur, nämlich die der Bourgeoisie, als „Demokratie“ ausspielt. (Bei einem Marxisten das unbegreiflich!) Sondern diese gesetzlichen Formen sind mindestens in demselben Sinne demokratisch wie die bürgerlichen. Sie gaben Wahlrecht, Preßfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinsfreiheit etc. allen Arbeitenden, welcher politischen und wirtschaftlichen Gesinnung sie auch sein mögen. Nur denjenigen, welche durch die Tat, gegen die Arbeitspflicht und gegen die wirtschaftliche Gleichberechtigung der Arbeitenden verstoßen, indem sie nicht die wirtschaftliche Gleichheit, das Gemeineigentum, sondern ihr Privateigentum im großen Stile befördern, oder besitzen, werden wegen Verbrechens am sozialistischen Staate gestraft, und zwar nicht durch Kerker, wie es die Bourgeoisie tut, wenn man ihre wirtschaftliche Diktatur, ihre wirtschaftliche Ungleichheit durchbrechen will, sondern bloß durch politische Entrechtung und durch Enteignung. Dies ist aber nicht Diktatur, sondern dies ist das Wesen aller Gesetzgebung, aller Staatlichkeit überhaupt. Gewiß, die volle Demokratie ist es nicht. Aber die volle Demokratie ist Gesetzlosigkeit, Anarchie (im besten Sinne des Wortes.) (Siehe in derselben Nummer die Bemerkungen über „Demokratie, Anarchie, Staatssozialismus“.)

Kurzum diese „Diktatur“ des Proletariats ist nicht nur keine, sie ist sogar die Aufhebung der einzig möglichen „Diktatur“, nämlich der der kapitalistischen Bourgeoisie. Die sozialistische Demokratie ist somit die politische Form der nicht-diktatorischen Staatsordnung, während die bürgerliche Demokratie, die sich als die alleinseligmachende Demokratie verschreibt, gar keine Demokratie, sondern die politische Form der Diktatur ist.

Und so bedeutet die revolutionäre Umwälzung, wie sie sich in Deutschland vollzieht (durch die politische und wirtschaftliche Machtergreifung des gesammten arbeitenden Volkes in Form der Räte-Regierung), nicht eine „Diktatur des Proletariats“, wenn man sie auch so nennt, wenn sie sich selbst auch fälschlich so nennt, sie bedeutet die Abschaffung jeder wirtschaftlichen Diktatur. Sie ist nur diktatorisch im engeren Sinne wie eben jedes Staatsrecht als solches, dadurch daß es eine vollziehende und strafende Macht hat, diktatorisch ist. Darüber mögen die Anarchisten, aber nicht die Bürgerlichen klagen. Denn was die Bürgerlichen betrifft, so handelt es sich hier um die Abschaffung jeder Diktatur im weiteren, im wirtschaftlichen Sinne, d. h. der bürgerlichen Diktatur. Die wahre Losung ist somit:

Sozialistische Demokratie gegen bürgerliche Diktatur!                               Kämpfer

In: Weckruf [Rote Fahne], 28.11.1918, S. 1-2.

Die Friedensnote der deutschösterreichischen Nationalversammlung an Wilson. (1918)

Wien, 29. Oktober

            Der Vollzugsausschuß der provisorischen Nationalversammlung Deutschösterreichs hat beschlossen, folgende an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika zu richtenden Note der morgen Mittwoch stattfindenden Vollversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen:

            Herr Präsident! Wir beehrten uns, Ihnen mitzuteilen, daß die deutsche Nation in Österreich beschlossen hat, einen selbständigen deutschösterreichischen Staat zu bilden. Am 21. Oktober 1918 haben sich in Wien die aus dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht gewählten Abgeordneten aller deutschen Wahlbezirke in Österreich versammelt und haben beschlossen: 1. einen selbständigen deutschösterreichischen Staat zu bilden; 2. sich als provisorische Nationalversammlung dieses neuen Staates zu konstituieren und die Aufgabe zu übernehmen, diesen Staat so lange zu vertreten, bis eine auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes neu zu wählende konstituierende Nationalversammlung zusammentreten kann; 3. einen Vollzugsausschuß zu wählen, der bis zur Bildung der Regierung des deutschösterreichischen Staates diesen Staat nach außen zu vertreten und die Übernahme der Verwaltung im Innern vorzubereiten und zu reorganisieren hat.

            Die Deutschen sind in Österreich ein Volk von 9.7 Millionen Menschen; bisher waren sie Bürger des österreichischen Staates, jetzt, da die anderen Nationen darangehen, ihre selbständigen Staaten zu bilden, konstituiert sich auch die deutsche Nation in Österreich als ein selbständiger Nationalstaat. Der neue Staat beansprucht die Gebietshoheit über alle jene Gebiete des bisherigen Österreich, in denen die Deutschen die Mehrheit der Bevölkerung bilden. Er erkennt den anderen Nationen der Monarchie das uneingeschränkte Recht zu, ihre Stellung innerhalb der Gesellschaft der Nationen in voller Freiheit zu bestimmen und fordert dasselbe Recht auch für die deutsche Nation. Er nimmt das Recht auf völkerrechtliche Persönlichkeit für sich in Anspruch. Er verlangt, daß seine Vertreter als die Vertreter eines selbständigen Staates zu den Friedensverhandlungen zugelassen werden und mit den Vertretern der anderen Nationen über die Bedingungen des Friedens verhandeln. Er behält seiner Regierung das Recht vor, den Frieden zu schließen.

            Der Vollzugsausschuß verpflichtet sich zur Annahme der folgenden Grundsätze:

1. Der Vollzugssausschuß nimmt vorbehaltlos die Grundsätze an, die Sie, Herr Präsident,

    in der Botschaft vom 8. Januar 1918 und in den Reden vom 12. Februar und vom 4. Juli 1918 festgesetzt haben.

    2. Der Vollzugsausschuß betrachtet, der Note des Herrn Staatssekretärs der Vereinigten

      Staaten an die österreichisch-ungarische Monarchie vom 18. Oktober 1918 entsprechend, die czecho-slowakische und die südslawische Nation als vollkommen unabhängige Staaten und ist bereit, die Beziehungen des deutschösterreichischen Staates durch freie Vereinbarungen mit diesen Staaten zu regeln. Der Vollzugsausschuß schlägt vor, alle Streitfragen zwischen dem deutschnationalen Staate einerseits und dem czechischen und dem südslawischen Staate anderseits, soweit sie durch freie Vereinbarungen nicht bereinigt werden können der Entscheidung eines Schiedsgerichtes zu unterwerfen, das nach den Bestimmungen der Haager Konferenzen zusammengesetzt werden soll.

      3. Der Vollzugsausschuß bittet Sie, Herr Präsident, Ihre Aufmerksamkeit der Frage der

      deutschen Gebiete der Sudetenländer zuzuwenden. In Böhmen gibt es neben 60 Bezirken, in denen die Czechen die Mehrheit der Bevölkerung darstellen 36 Bezirke, in denen die Mehrheit der Bevölkerung deutscher Nationalität ist und die deutsche Sprache spricht. Diese Bezirke stellen ein Gebiet von 16.311 Quadratkilometer dar. Nach der Volkszählung vom Jahre 1900 betrug die Bevölkerung dieses Gebiets 2.186.637 Personen. Von ihnen bedienen sich im täglichen Verkehr 2.001.962 Personen der deutschen und nur 148.051 Personen der czechischen Sprache. Es besteht also innerhalb Böhmens ein zusammenhängendes Gebiet, dessen überwiegende Bevölkerungsmehrheit deutsch ist. Ebenso bildet der westliche Teil von Österreich-Schlesien und der an ihn grenzende nördliche Teil von Mähren ein zusammenhängendes deutsches Siedlungsgebiet und auch die südlichen, an das deutsche Niederösterreich angrenzenden Gebiete Mährens sind deutsch.

                  Insgesamt wohnen in Böhmen, Mähren und Schlesien nach der letzten Volkszählung 3.512.682 Deutsche. Es ist selbstverständlich, daß der neue deutschösterreichische Staat auch die deutschen Gebiete Böhmens, Mährens und Schlesiens beansprucht. Wir sind überzeugt, Herr Präsident, daß Sie nach sorgfältiger Prüfung dieser Fragen, den von Ihnen verkündeten Grundsätzen entsprechend, es ablehnen werden, 31/2 Millionen Deutsche gegen ihren Willen dem czechischen Staate zu unterwerfen und sie zu einem Verzweiflungskampfe gegen die ihnen drohende Fremdherrschaft zu zwingen. Das Zeitalter der Demokratie in Mitteleuropa kann nicht damit beginnen, daß ein Volk von 31/2 Millionen Menschen einem Volke von 6.3 Millionen Menschen unterworfen wird.

                  Der dauernde Friede in Europa kann nicht dadurch begründet werden, daß in dem neuen czecho-slowakischen Staate eine deutsche Irredenta geschaffen wird, deren ständige Hilferufe nach Berlin und Wien dringen und den Frieden Europas gefährden würden. Und eine solche Vergewaltigung der Deutschen widerspräche auch dem von Ihnen, Herr Präsident, im Punkte 2 Ihrer Rede vom 12. Februar d.J. aufgestellten Grundsatze, „daß Völker und Provinzen nicht von einer Staatsoberhoheit in eine andere herumgeschoben werden, als ob es sich lediglich um Gegenstände oder Steine in einem Spiele handelte“, und ebenso dem 3. Und 4. Der dort aufgestellten Grundsätze, wonach „jede Lösung einer Gebietsfrage im Interesse und zugunsten der betroffenen Bevölkerungen“ und derart erfolgen müsse, „daß alle klar umschriebenen nationalen Ansprüche die weitestgehende Befriedigung finden sollen, ohne neue Elemente oder die Verewigung alter Elemente von Zwist und Gegnerschaft, die den Frieden Europas und somit der ganzen Welt wahrscheinlich bald wieder stören würden, aufzunehmen“.

                  Wir fordern daher, daß die deutschen Gebiete Böhmens, Mährens und Schlesiens als ein Bestandteil des deutschösterreichischen Staates anerkannt werden und ihre künftige staatliche Zugehörigkeit in Gemeinsamkeit mit ihm frei bestimmen sollen. Wir sind. bereit, mit der berufenen Vertretung der czechischen Nation über die Abgrenzung unserer Gebiete zu verhandeln. Sollte es sich aber als unmöglich erweisen, die Grenzen einvernehmlich festzusetzen, so schlagen wir vor, daß die Bevölkerung der umstrittenen Gebiete berufen werden soll, selbst durch allgemeine Volksabstimmungen zu entscheiden, zu welchem Staat sie gehören wollen. Wir sind einverstanden damit, daß diese Volksabstimmung unter der Kontrolle der Gesellschaft der Nationen von Beamten neutraler Mächte durchgeführt werde und daß alle näheren Bedingungen dieser Volksabstimmung vom Friedenskongreß oder von einem Schiedsgerichte in solcher Weise festgesetzt werden, daß jede Vergewaltigung der Abstimmenden und jede künstliche Beeinflussung des Abstimmungsergebnisses unbedingt vermieden werden. Die Regelung des Schutzes der in fremden Siedlungsgebieten immerhin noch übrigbleibenden nationalen Minoritäten wird im Wege der gegenseitigen Vereinbarung erfolgen können.

                  In analoger Weise wären diese Grundsätze auch auf die deutschen Siedlungsgebiete im Süden und auf die Regelung der staatlichen Grenzen gegenüber Italien und dem südslawischen Staat anzuwenden.

                  Sie, Herr Präsident, haben erklärt, daß Sie gegen die Regierungen der Mittelmächte, aber nicht gegen das deutsche Volk Krieg führen. Sie haben erklärt, daß Sie gleiche Gerechtigkeit für alle Nationen, auch für das deutsche Volk verwirklichen wollen. Wir appellieren daher an Sie, Ihre Autorität für das Selbstbestimmungsrecht unserer Nation einzusetzen. Da wir uns mithin ganz auf den Boden der Grundsätze stellen, die Sie, Herr Präsident, verkündet haben, wäre jede Verlängerung des Krieges zweckloser Mord an vielen Menschen.

                  Wir bitten Sie daher, Herr Präsident, Ihrer Autorität dafür einzusetzen, daß sofortige allgemeine Waffenruhe auf allen Fronten eintrete und uns die Möglichkeit geboten werde, auf einem allgemeinen Friedenskongreß in direkte Verhandlungen mit allen Nationen einzutreten, aus denen ein Friede hervorgehen soll der jeder Nation ihre volle Freiheit gibt und alle Nationen zu einem dauernden Friedensbund vereinigt.

                  Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck unserer vorzüglichsten Hochachtung.

      Der Vollzugsausschuß der deutschösterreichischen Nationalversammlung.

      Dinghofer                               Fink                             Seitz

      In: Neue Freie Presse, 30.10.1918, S. 4.