Aufruf des deutschösterreichischen Staatsrates an die Bevölkerung
Aufruf des deutschösterreichischen Staatsrates an die Bevölkerung (1918)
Wien, 30. Oktober
Der deutschösterreichische Staatsrat erläßt folgenden Aufruf:
An das deutsche Volk in Oesterreich!
Die deutsche Nationalversammlung hat heute das provisorische Grundgesetz des neuen deutschösterreichischen Staates beschlossen. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat sie den Staatsrat gewählt, der nunmehr die Regierungs- und Vollzugsgewalt in Deutschösterreich übernimmt. Der Staatsrat wird unverzüglich die erste deutschösterreichische Regierung ernennen, die die Friedensverhandlungen führen, die Verwaltung der deutschen Gebiete Österreichs und die Befehlsgewalt über die deutschen Truppen übernehmen wird.
Damit ist, dem einmütigen Willen des deutschen Volkes entsprechend, der deutschösterreichische Staat zu lebendiger Wirklichkeit geworden und dieser Staat wird fortan von freigewählten Vertrauensmännern des deutschen Volkes selbst regiert werden.